Förderung für Solarcarports: Einmalvergütung, Steuern, Eigenverbrauch

Förderung für Solarcarports: Einmalvergütung, Steuern, Eigenverbrauch

Drei Ebenen entscheiden darüber, was von den Investitionskosten übrig bleibt — und die wirksamste ist keine Subvention.

Der Bund: Einmalvergütung über Pronovo

Der Bund fördert Photovoltaikanlagen mit einer Einmalvergütung, einem einmaligen Investitionsbeitrag. Abgewickelt wird sie über Pronovo, die Akkreditierungsstelle des Bundes. Finanziert wird sie aus dem Netzzuschlag, den alle Stromkonsumenten über die Stromrechnung bezahlen.

Der Beitrag setzt sich aus einem Grundbeitrag und einem leistungsabhängigen Anteil zusammen. Die Ansätze werden periodisch angepasst; wir nennen hier bewusst keine Beträge, weil sie sich ändern und eine veraltete Zahl schlimmer ist als keine. Massgebend ist immer der Tarif, der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme Ihrer Anlage gilt.

Das Gesuch stellen wir für Sie, zusammen mit der Netzanmeldung und der Abnahmekontrolle. Sie erhalten die aktuellen Ansätze mit Ihrer Offerte, gerechnet auf Ihre Leistung.

Der Kanton: Steuerabzug

Die meisten Kantone lassen die Investition in eine Photovoltaikanlage als Liegenschaftsunterhalt vom steuerbaren Einkommen abziehen. Der Effekt ist oft grösser als die Einmalvergütung, wird aber regelmässig übersehen.

Die Regeln unterscheiden sich deutlich von Kanton zu Kanton: bei der Frage, ob nur die Anlage oder auch die Tragstruktur abzugsfähig ist, bei der Möglichkeit, den Abzug über mehrere Steuerperioden zu verteilen, und bei der Behandlung von Neubauten gegenüber Bestandsbauten. Deshalb kommen die kantonalen Seiten — eine landesweite Aussage wäre hier wertlos.

Die Gemeinde und das Werk

Einzelne Gemeinden und Stadtwerke leisten zusätzliche Beiträge, teils auf die Anlage, teils auf die Ladeinfrastruktur. Diese Programme sind lokal, befristet und ändern häufig. Wir prüfen sie für Ihre Adresse mit, bevor die Offerte steht.

Der grösste Hebel ist keine Förderung

Wie der Eigenverbrauch im Detail funktioniert, welche Rolle Wallbox und Speicher spielen und was ein Zusammenschluss mehrerer Parteien bringt, steht im Silo Eigenverbrauch.

Eine eingespeiste Kilowattstunde bringt den Rücklieferpreis Ihres Netzbetreibers. Dieselbe Kilowattstunde, selbst verbraucht, spart den vollen Bezugstarif. Zwischen diesen beiden Zahlen liegt in vielen Netzgebieten ein Faktor zwei bis drei — und genau dort entscheidet sich, ob sich eine Anlage in zwölf oder in zwanzig Jahren trägt.

Ein Solarcarport hat dabei einen Vorteil, den ein Hausdach nicht hat: der grösste steuerbare Verbraucher steht bereits darunter. Wallbox und Speicher heben den Eigenverbrauchsanteil von typischerweise dreissig Prozent auf sechzig und mehr. Als System geplant, nicht nacheinander nachgerüstet.

Für Mehrfamilienhäuser und Überbauungen kommt der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch hinzu: der Solarstrom wird intern an die Mieter verrechnet, statt zum Rücklieferpreis abzufliessen.

Als ein System geplant

Module in der Dachebene, Wallbox am Stützenfuss, Speicher im Technikraum. Die Leerrohre werden beim Fundament mitverlegt — nachträglich kostet das ein Vielfaches.

Solarcarport Mönch

MÖNCH

1–2 Plätze · 4–8 kWp
Solarcarport Eiger

EIGER

2 Plätze · 6–10 kWp
Solarcarport Furka

FURKA

Anlagen · ab 20 kWp

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Wer Ihr Netzbetreiber ist, steht im Atlas

Rücklieferpreis, Anmeldeverfahren und allfällige Gemeindebeiträge hängen am Netzbetreiber. In der Deutschschweiz sind über 470 verschiedene Betreiber tätig, und 117 Gemeinden haben sogar mehrere. Jede Gemeindeseite unseres Atlas nennt den zuständigen.

Parkflächenbonus: die Förderung, die es nur für überdeckte Parkplätze gibt

Seit 2025 vergütet der Bund im Rahmen der Einmalvergütung einen Parkflächenbonus. Er ist für unser Geschäft besonders relevant, weil er genau das fördert, was ein Solarcarport tut: eine bestehende, bisher ungedämmte Parkfläche überdecken und darauf Strom produzieren. Eine Dachanlage kann diesen Bonus nicht erhalten.

Was der Bonus umfasst

Nach den Angaben von Pronovo wird der Parkflächenbonus zur Grundvergütung der Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen ab einer Leistung von 100 kW hinzugefügt, wenn sich die Anlage auf einem dauerhaften, bisher unüberdachten Parkplatzareal befindet. Der Bonus beträgt CHF 250 pro kW installierter Leistung.

Er kann sowohl zur Einmalvergütung für grosse Anlagen (GREIV) als auch zur hohen Einmalvergütung (HEIV) gewährt werden — einschliesslich jener, die durch Auktionen festgelegt werden. Anspruch besteht für Anlagen mit einem Inbetriebnahmedatum ab dem 1. Januar 2025.

Für wen das in Frage kommt

Die Schwelle von 100 kW schliesst das Einfamilienhaus aus. Sie wird dort erreicht, wo grosse zusammenhängende Parkflächen überdeckt werden: Mitarbeiterparkplätze von Betrieben, Gewerbe- und Industrieareale, Einkaufs- und Besucherparkierungen, Parkflächen von Überbauungen sowie öffentliche Anlagen von Gemeinden und Institutionen.

Wichtig: Ein Anspruch entsteht nicht automatisch. Ob eine Anlage die Voraussetzungen erfüllt, entscheidet Pronovo im Einzelfall anhand der zum Zeitpunkt des Gesuchs geltenden Bestimmungen. Wir prüfen die Ausgangslage für Ihr Projekt und stellen das Gesuch — eine Zusage können wir nicht geben, und niemand sonst kann das auch.

Bei Projekten dieser Grösse lohnt sich die Abklärung früh: Für grosse Anlagen kann die Anmeldung vor dem Bau erfolgen. Mehr zur Auslegung solcher Anlagen unter Solarcarport für Unternehmen.

Quelle. Pronovo AG, «Neuerungen Einmalvergütung Photovoltaik», Stand der Seite 24.03.2026: pronovo.ch. Ergänzend: Pronovo, Häufige Fragen zur Einmalvergütung. Die Sätze und Bedingungen werden periodisch angepasst; massgebend sind die zum Zeitpunkt Ihres Gesuchs geltenden Bestimmungen.

Häufige Fragen zur Förderung

Welche Förderung gibt es für einen Solarcarport?

Drei Ebenen. Der Bund beteiligt sich über Pronovo mit einer Einmalvergütung an den Investitionskosten. Die meisten Kantone lassen die Investition beim Liegenschaftsunterhalt vom steuerbaren Einkommen abziehen. Und einzelne Gemeinden oder Stadtwerke leisten zusätzliche Beiträge.

Wie hoch ist die Einmalvergütung?

Sie setzt sich aus einem Grundbeitrag und einem leistungsabhängigen Anteil zusammen. Die Ansätze werden periodisch angepasst — wir nennen hier bewusst keine Beträge, weil eine veraltete Zahl schlimmer wäre als keine. Massgebend ist der Tarif zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme; Sie erhalten die aktuellen Ansätze mit Ihrer Offerte.

Wer stellt das Gesuch?

Wir, zusammen mit der Netzanmeldung und der Abnahmekontrolle.

Ist die Förderung der grösste Hebel?

Nein. Der grösste Hebel ist der Eigenverbrauch. Zwischen Rücklieferpreis und Bezugstarif liegt in vielen Netzgebieten ein Faktor zwei bis drei — dort entscheidet sich die Wirtschaftlichkeit, nicht bei der Subvention.

Was bei Ihnen übrig bleibt, rechnen wir

Sie erhalten mit der Offerte eine Übersicht der Einmalvergütung für Ihre Leistung, den kantonalen Steuerabzug, allfällige Gemeindebeiträge und eine Ertragsrechnung mit dem zu erwartenden Eigenverbrauchsanteil.

Offerte anfordernKonfigurationen

Quellen. Pronovo AG, Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen. Energiegesetz und Energieförderungsverordnung des Bundes. Kantonale Steuerpraxis zum Liegenschaftsunterhalt. Netzbetreiber: ElCom, Zuordnung Gemeinden und zuständige Netzbetreiber. Stand: 12.09.2026.

Hinweis. Förderansätze, Steuerpraxis und kommunale Programme ändern sich. Massgebend sind die Bestimmungen, die zum Zeitpunkt Ihres Gesuchs gelten. Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung.

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