ZEV, vZEV und LEG: Solarstrom gemeinsam nutzen

ZEV, vZEV und LEG: Solarstrom gemeinsam nutzen

Drei Rechtsformen, mit denen mehrere Parteien denselben Solarstrom verbrauchen. Für Mehrfamilienhäuser, Überbauungen und Betriebe — und für Parkflächen, die zu mehreren gehören.

Warum das überhaupt eine Frage ist

Eine Solaranlage produziert am meisten dann, wenn eine einzelne Partei am wenigsten verbraucht. Sind mehrere Haushalte oder Nutzer beteiligt, gleichen sich die Verbrauchsprofile aus — und ein deutlich grösserer Teil des Stroms wird vor Ort verbraucht, statt zum tieferen Rücklieferpreis ins Netz zu fliessen.

Das rechtliche Problem: Ohne besondere Regelung ist jede Wohnung, jede Partei ein eigener Endkunde des Netzbetreibers. Der Strom vom gemeinsamen Dach könnte nicht ohne Weiteres intern weitergegeben werden. Genau dafür wurden die folgenden Formen geschaffen.

ZEV — seit 2018

Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch ist die bewährte Form. Mehrere Parteien — Eigentümer, Stockwerkeigentümer, Mieter — in einem oder mehreren benachbarten Gebäuden nutzen gemeinsam den lokal erzeugten Strom. Alle teilen sich einen Netzanschlusspunkt; gegenüber dem Netzbetreiber tritt der ZEV als ein einziger Endkunde auf und erhält eine Gesamtabrechnung. Die interne Verteilung wird privatrechtlich organisiert.

vZEV — seit dem 1. Januar 2025

Der virtuelle Zusammenschluss ist mit dem Stromgesetz eingeführt worden, das die Stimmbevölkerung am 9. Juni 2024 angenommen hat. Neu dürfen die bestehenden Anschlussleitungen bis zum Netzanschlusspunkt mitgenutzt werden. Es braucht keine zusätzliche Verkabelung zwischen den Parteien: Die Verbräuche werden über intelligente Messsysteme erfasst und rechnerisch zusammengeführt.

Praktisch heisst das: Ein Zusammenschluss wird in einem grösseren Umkreis möglich, ohne Grabarbeiten zwischen den Gebäuden.

LEG — seit dem 1. Januar 2026

Die lokale Elektrizitätsgemeinschaft geht einen Schritt weiter: Sie erlaubt es, lokal erzeugten Strom über das öffentliche Netz innerhalb eines Quartiers oder einer Gemeinde zu vermarkten. Für die Netznutzung fällt dabei eine reduzierte Gebühr an. Anders als beim ZEV bleiben die Teilnehmenden eigenständige Endkunden des Netzbetreibers.

Welche Form für Ihre Liegenschaft in Frage kommt, hängt von der Eigentümerstruktur, der Lage der Gebäude und dem Netzanschluss ab. Wir klären das mit Ihrem Netzbetreiber ab, bevor die Offerte steht.

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Was das mit einem Solarcarport zu tun hat

Sehr viel — weil die Parkfläche oft genau dort liegt, wo mehrere Parteien beteiligt sind.

Mehrfamilienhaus und Überbauung

Das Hausdach ist belegt oder ungeeignet, die Besucher- und Mieterparkplätze liegen frei in der Sonne. Ein Carport über diesen Flächen speist denselben ZEV wie eine Dachanlage — und bringt die Ladepunkte gleich mit, dort wo die Fahrzeuge stehen.

Betrieb mit Mitarbeiterparkplatz

Der Verbrauch eines Betriebs fällt tagsüber an, genau dann, wenn produziert wird. Kommen Ladepunkte für Mitarbeitende und Flotte dazu, steigt der Anteil weiter. Zu den Anlagen für Unternehmen.

Stockwerkeigentum

Hier ist die Eigentümerstruktur der bestimmende Faktor, nicht die Technik. Die Beschlussfassung braucht Vorlauf — planen Sie früh.

Struktur, Anlage und Messkonzept

Wir planen Tragwerk, Module, Ladeinfrastruktur und das Messkonzept in einer Auslegung und reichen das Baugesuch aus dem eigenen Architekturbüro ein.

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Wo wir mitarbeiten — und wo nicht

Wir planen und bauen die Anlage: Struktur, Module, Elektroinstallation, Ladepunkte und die Vorbereitung des Messkonzepts. Wir klären mit Ihrem Netzbetreiber ab, welche Form an Ihrem Anschluss möglich ist.

Die rechtliche Gründung eines ZEV, die Verträge zwischen den Parteien und die laufende Abrechnung sind eigene Dienstleistungen. Wir sagen Ihnen offen, was dazugehört, statt es in einer Offerte zu verstecken.

Mehrere Parteien, eine Anlage

Nennen Sie uns die Liegenschaft, die Anzahl Parteien und die Parkfläche. Wir prüfen, welche Form an Ihrem Netzanschluss möglich ist, und legen die Anlage entsprechend aus.

Projekt anfragenFür Unternehmen

Quellen. Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Stromgesetz, Mantelerlass), angenommen am 9. Juni 2024, in Kraft seit 1. Januar 2025. Energiegesetz und Energieverordnung des Bundes (ZEV seit 2018). vZEV zulässig seit 1. Januar 2025, LEG seit 1. Januar 2026. Übersichten: Swissolar, VSE (lokalerstrom.ch), Elektrizitätswerke des Kantons Zürich. Stand: September 2026.

Hinweis. Diese Seite gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt weder die Auskünfte Ihres Verteilnetzbetreibers noch eine rechtliche Beratung. Massgebend sind die zum Zeitpunkt Ihres Vorhabens geltenden Bestimmungen.

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